Übersicht
Marktanreizprogramm
Das wichtigste Förderprogramm für die Wärmegewinnung aus Erneuerbaren Energien ist das Marktanreizprogramm (MAP). Das Programm zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (Marktanreizprogramm, MAP) soll im dominierenden Bereich der Bestandsgebäude die Modernisierung und den Umstieg auf Erneuerbare Energien vorantreiben. Das MAP umfasst zwei Förderteile: Zum einen gewährt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Investitionskostenzuschüsse für kleinere Anlagen auf Basis Erneuerbarer Energien im Bereich der Bestandsgebäude (BAFA-Teil). Zum anderen werden zinsgünstige Darlehen mit Tilgungszuschüssen für Großanlagen im Rahmen des KfW-Programms „Erneuerbare Energien“ vergeben, die häufig im gewerblich-kommunalen Bereich realisiert werden (KfW-Teil).
Das MAP fördert außerdem Maßnahmen im Neubau, die über die im Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz vorgeschriebenen Mindestmaßnahmen hinausgehen. Inzwischen können auch solarthermische Anlagen in neu errichteten Mehrfamilienhäusern oder in neuen Gewerbegebäuden bezuschusst werden. Bei Verwendung solarer Prozesswärme in Gewerbe und Industrie werden bis zu 50 Prozent der Nettoinvestitionskosten erstattet. Außerdem unterstützt der Gesetzgeber auch Stadtwerke und Energiedienstleister, wenn sie ihre Kunden im Rahmen von Contracting mit Wärme aus solarthermischen Anlagen, Biomasseanlagen oder Wärmepumpen versorgen.
Antragsberechtigt sind unter anderem Privatpersonen, Unternehmen, an denen mehrheitlich Kommunen beteiligt sind und die gleichzeitig zum Kreis der kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) nach EU-Definition gehören, sowie Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände sowie gemeinnützige Organisationen.
Das MAP unterstützt durch Investitionszuschüsse (so genannte „Basisförderung“) die Wärmeerzeugung mit:
• neu installierten Solarkollektoranlagen bis einschließlich 40 m² Bruttokollektorfläche,
• neu installierten Solarkollektoranlagen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung von mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche auf Ein- und Zweifamilienhäusern,
• bereits in Betrieb genommenen Solarkollektoranlagen um bis zu 40 m² Solarkollektorfläche oder die über 40 m² hinaus errichtete Bruttokollektorfläche,
• automatisch beschickten Anlagen mit Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatischer Zündung zur Verfeuerung von Holzpellets mit einer installierten Nennwärmeleistung von 5 kW bis 100 kW (auch Kombinationskessel),
• automatisch beschickten Anlagen mit Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatischer Zündung zur Verfeuerung von Holzhackschnitzeln zur Wärmeerzeugung mit einer installierten Nennwärmeleistung von 5 kW bis 100 kW,
• besonders emissionsarmen Scheitholzvergaserkesseln mit einer installierten Nennwärmeleistung von 5 kW bis 100 kW,
• effizienten Wärmepumpen mit einer installierten Nennwärmeleistung bis einschließlich 100 kW.
Besonders effiziente und innovative Technologien werden mit einem spezifischen Bonus, welcher im August 2012 ausgebaut wurde, zusätzlich bezuschusst. Beratung und Bearbeitung der Anträge erfolgen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
>Beratung und Antragstellung zum Marktanreizprogramm beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/index.html
>Informationen zum Marktanreizprogramm (MAP) des BMU: http://www.erneuerbare-energien.de/die-themen/foerderung/marktanreizprogramm/
>Informationen zu den seit 15. August 2012 geltenden Förderrichtlinien: http://www.erneuerbare-energien.de/die-themen/foerderung/marktanreizprogramm/ergaenzende-informationen-zu-den-neuen-foerderrichtlinien-vom-20-juli-2012/
>Aktuelle Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt: http://www.erneuerbare-energien.de/fileadmin/ee-import/files/pdfs/allgemein/application/pdf/map_waerme_2012_bf.pdf
>Förderberatung des Bundesverband Solarwirtschaft (BSW): http://www.solartechnikberater.de/foerderberatung/
Weitere Fördermöglichkeiten:
KfW-Förderprogramme „Energieeffizient Bauen“ und „Energieeffizient Sanieren“
Die Förderprogramme unterstützen die Steigerung der Energieeffizienz in Gebäuden, jedoch nicht explizit die Nutzung Erneuerbarer Energien. Antragsberechtigt sind Träger von Investitionsmaßnahmen an Wohngebäuden, die u.a. auch die Heizungsanlagen betreffen können. Dazu gehören Privatpersonen wie auch Wohnungsunternehmen, Gemeinden und Kreise. Das Programm „Energieeffizient Bauen“ adressiert Neubauten; „Energieeffizient Sanieren“ den Wohnungsbestand.
Die KfW-Programme „Energieeffizient Sanieren – Kommunen“ und „Sozial Investieren – Energetische Gebäudesanierung“ richten sich ausschließlich an kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände bzw. gemeinnützige Institutionen. Sie bieten zinsgünstige Darlehen für die energetische Gebäudesanierung von Schulen, Sport- und Schwimmhallen, Kindertagesstätten und sonstiger Gebäude der Kinder- und Jugendarbeit, die vor 1990 fertig gestellt worden sind.
>KfW-Programm „Erneuerbare Energien“:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-Umwelt/F%C3%B6rderprodukte/F%C3%B6rderprodukte-%28S3%29.html
Um eine Wärmeversorgung auf Basis Erneuerbarer Energien zu realisieren, muss nicht unmittelbar selbst investiert werden. Möglich sind z.B. auch:
- Energiecontracting als langfristiger Dienstleistungsvertrag für Wärmelieferungen mit planbarer Kostenstruktur,
- Projektfinanzierung über Bürgerkraftwerke und Genossenschaften,
- Wärmenutzung von bestehenden Erneuerbare-Energien-Anlagen wie z.B. Blockheizkraftwerken von Biogasanlagen.
Weiterführende Informationen:
>Nutzen Sie auch die Kosten- und Förderrechner von co2online.de oder direkt von warmewechsel.de, um die Kosten für Ihre Modernisierungs- oder Neubaumaßnahme im Bereich der Erneuerbaren Energien bzw. der Energieeinsparung abzuschätzen.
>Lesen Sie mehr unter „Förderprogramme für Solaranlagen“
>Lesen Sie mehr unter „Förderprogramme für Luft-, Sole- oder Wasser-Wärmepumpe“
>Lesen Sie mehr unter „Förderprogramme für Holzheizungen“
>Hier finden Sie Beratung über Heizungsmodernisierungen und -neuanschaffungen
Sie interessieren sich für eine Heizung auf Basis Erneuerbarer Energien und benötigen konkrete Informationen zur Finanzierung und Förderung? Dann informieren Sie sich bitte unter der KfW-Servicerufnummer 0800 539-90 01 (für gewerbliche Programme) bzw. 0800 539-90 02 (für wohnwirtschaftliche Programme) oder auf den Internetseiten der KfW: https://www.kfw.de.
