Mein Klimawechsel! Nutzen Sie die Vorteile regenerativer Heizsysteme!

Übersicht

Sie haben sich schon für eine Heizung auf Basis Erneuerbarer Energien entschieden und benötigen konkrete Informationen zur Finanzierung und Förderung, dann rufen Sie bitte die KfW Hotline an: 0180 1335577.

Marktanreizprogramm

Das wichtigste Förderprogramm für die Wärmegewinnung aus Erneuerbaren Energien ist das Marktanreizprogramm (MAP). Um den Anteil der Wärme aus Erneuerbaren Energien von rund 7,7 % im Jahr 2008 auf mindestens 14 % im Jahr 2020 zu steigern, ist das Programm deutlich ausgebaut worden.

Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (§ 13 EEWärmeG) sieht vor, dass in den Jahren 2009 bis 2012 die Nutzung Erneuerbarer Energien für die Wärmeerzeugung bedarfsgerecht mit bis zu 500 Millionen Euro pro Jahr gefördert wird. Es gelten die zum 01. Januar 2010 leicht überarbeiteten Förderrichtlinien vom 01. März 2009. 2009 hat das Bundesumweltministerium knapp 300 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Seit dem 01. Januar 2009 gilt das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), das Eigentümer neuer Gebäude verpflichtet, den Wärmeenergiebedarf anteilig mit Erneuerbaren Energien zu decken. Bei der Förderung wird unterschieden zwischen Gebäudeeigentümern, die verpflichtet sind, Erneuerbare Energien zu nutzen (Neubau), und solchen, die freiwillig regenerative Wärme einsetzen wollen (vor allem Altbau). So erhalten Antragsteller für Solarkollektoren, Biomasseanlagen bis 100 kW Nennwärmeleistung und effiziente Wärmepumpen, die in Neubauten errichtet werden, um 25 % geringere Basisfördersätze. Die Bonusförderung bleibt jedoch unberührt.

Die KfW-Förderbank gewährt darüber hinaus zinsgünstige Darlehen mit Tilgungszuschuss (KfW-Programm „Erneuerbare Energien“) für zahlreiche Anlagen zur Wärmegewinnung aus Erneuerbaren Energien.
Antragsberechtigt sind unter anderem Privatpersonen, Unternehmen, an denen mehrheitlich Kommunen beteiligt sind und die gleichzeitig zum Kreis der kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) nach EU-Definition gehören, sowie Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände sowie gemeinnützige Organisationen.

Das MAP unterstützt durch Investitionszuschüsse (so genannte „Basisförderung“) die Wärmeerzeugung mit:
·    Solarkollektoranlagen bis 40 m² Bruttokollektorfläche,
·    Solarkollektoranlagen mit mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche auf Ein- und Zweifamilienhäusern mit hohen Pufferspeichervolumina,
·    automatisch beschickten Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse für die thermische Nutzung bis einschließlich 100 kW Nennwärmeleistung,
·    handbeschickten Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse für die thermische Nutzung von 15 bis 50 kW Nennwärmeleistung (Scheitholzvergaserkessel),
·    effizienten Wärmepumpen

Besonders effiziente und innovative Technologien werden mit einem spezifischen Bonus zusätzlich bezuschusst. Beratung und Bearbeitung der Anträge erfolgen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

>Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie das Bundesamt wie folgt erreichen:
Telefon: 06196 - 908-625, Fax: 06196 - 908-800
oder nutzen Sie das Kontaktformular des BAFA im Internet.

>Beratung und Antragstellung zum Marktanreizprogramm beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/index.html

>Marktanreizprogramm (MAP):
http://www.erneuerbare-energien.de/inhalt/45671/40727/

>MAP-Förderrichtlinien (Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt) und Überarbeitung zum 01. Januar 2010:
www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/vorschriften/energie_ee_richtlinie.pdf
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/vorschriften/energie_ee_aenderung_richtlinien_vom_17022010.pdf


Weitere Fördermöglichkeiten:

KfW-Förderprogramme „Energieeffizient Bauen“, „Energieeffizient Sanieren“ und „Wohnraum Modernisieren“

Die Förderprogramme unterstützen die Steigerung der Energieeffizienz in Gebäuden, jedoch nicht explizit die Nutzung Erneuerbarer Energien. Antragsberechtigt sind Träger von Investitionsmaßnahmen an Wohngebäuden. Dazu gehören Privatpersonen wie auch Wohnungsunternehmen, Gemeinden und Kreise. Das Programm „Energieeffizient Bauen“ adressiert Neubauten; „Energieeffizient Sanieren“ bzw. „Wohnraum Modernisieren“ den Wohnungsbestand.

Die KfW-Programme „Energieeffizient Sanieren – Kommunen“ und „Sozial Investieren – Energetische Gebäuesanierung“ richten sich ausschließlich an kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände bzw. gemeinnützige Institutionen. Sie bieten zinsgünstige Darlehen für die energetische Gebäudesanierung von Schulen, Sport- und Schwimmhallen, Kindertagesstätten und sonstiger Gebäude der Kinder- und Jugendarbeit, die vor 1990 fertig gestellt worden sind.

>KfW-Programm „Erneuerbare Energien“:
www.kfw-mittelstandsbank.de/DE_Home/Kredite/Umweltschutz_im_Unternehmen/KfW-Erneuerbare_Energien/index.jsp

>KfW-Förderberater:
http://www.kfw-foerderbank.de/DE_Home/Service/Foerderberater.jsp


ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm

Das ERP-Programm wird von der KfW-Förderbank betreut und kann über die eigene Hausbank beantragt werden. Das ERP-Programm richtet sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen (auch z.B. mit Beteiligung von Kommunen) und Public-Private-Partnerships. Es fördert unter anderem Investitionen in Erneuerbare-Energien-Anlagen, in Energieeffizienz, Gebäudesanierungen und Contracting-Projekte mittels günstiger Darlehen.

Um eine Wärmeversorgung auf Basis Erneuerbarer Energien zu realisieren, muss nicht unmittelbar selbst investiert werden. Möglich sind z.B. auch:
- Energiecontracting als langfristiger Dienstleistungsvertrag für Wärmelieferungen mit planbarer Kostenstruktur
- Projektfinanzierung über Bürgerkraftwerke und Genossenschaften
- Wärmenutzung von bestehenden Erneuerbare-Energien-Anlagen wie z.B. Blockheizkraftwerken von Biogasanlagen

>ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm:
www.kfw-mittelstandsbank.de/DE_Home/Kredite/Umweltschutz_im_Unternehmen/ERP-Umwelt-_und_Energieeffizienzprogramm/index.jsp

Weiterführende Informationen:

>Broschüre „Fördergeld" für Energieeffizienz und Erneuerbare Energien“ des Bundesumweltministeriums:
www.erneuerbare-energien.de/inhalt/36207/20037 

> Nutzen Sie auch die Kosten- und Förderrechner von co2online, um die Kosten für Ihre Modernisierungs- oder Neubaumaßnahme im Bereich der Erneuerbaren Energien bzw. der Energieeinsparung abzuschätzen.

> Lesen Sie mehr unter „Förderprogramme für Solaranlagen“

> Lesen Sie mehr unter Förderprogramme für Luft-, Sole- oder Wasser-Wärmepumpe“

> Lesen Sie mehr unter Förderprogramme für Holzheizungen"

> Hier finden Sie Beratung über Heizungsmodernisierungen und -neuanschaffungen